Als Ermächtigter Ausführer erhalten Sie vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Bewilligung Ursprungsnachweise im vereinfachten Verfahren auszustellen. Der Status des Ermächtigten Ausführers bringt Ihrem Unternehmen weitreichende Erleichterungen, allerdings muss Ihnen auch bewusst sein, dass die Anzahl und die Unterschiedlichkeit der Abkommen die Anwendung der richtigen Ursprungsregeln immer komplexer werden lassen. Die Risiken bezüglich Zollnachforderungen im Ausland, Imageschaden beim Kunden, vermehrte Nachprüfungen, allfällige Strafverfahren und nicht zuletzt Entzug der Bewilligung können die Folgen davon sein.
Aus diesem Grund bieten wir in Zusammenarbeit mit dem BAZG Vertiefungsseminare für Ermächtigte Ausführer an. Zollexperten der Regionalebene Zoll Nordost zeigen Ihnen die Chancen und Risiken der Freihandelsabkommen sowie die Verantwortung auf, die Sie als Ermächtigter Ausführer tragen.
Voraussetzung für die Teilnahme sind gute Grundkenntnisse, welche sich der Teilnehmer durch das E-Learning, ein Seminar zum Thema Freihandelsabkommen oder durch die tägliche Anwendung der präferenziellen Ursprungsregeln angeeignet hat.
Referenten
Unternehmensprüfer Zoll Nordost
Kosten
CHF 380.– für ZHK-Mitglieder und CHF 450.– für Nichtmitglieder. In den Teilnahmegebühren inbegriffen sind die Pausenverpflegung und Kursunterlagen. Ein Lunchmenu für CHF 28.00 kann dazu gebucht werden.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei Abmeldungen 7 - 0 Tage vor der Veranstaltung erlauben wir uns 100% der Teilnahmegebühr zu verrechnen.
Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.
Spezialitäten
Ursprungsregeln revidiertes PEM-Übereinkommen
Revidierte Ursprungsregeln Schweiz - UK
Aufhebung Industriezölle
Pflichten Ermächtigter Ausführer
Ablauf einer Nachprüfung
Fragerunde / Feedback
Zürcher Handelskammer, Löwenstrasse 11, Postfach, 8021 Zürich, Tel. +41 (0)44 217 40 40